Mietdauer
Wir behalten uns vor, bei verspäteter Fahrzeugrückgabe ohne Informationen an uns einen Zuschlag zu verrechnen.
Pro verspätete Stunde CHF 50.–.
Annullationskosten
Bei einer Annullation nach Erhalt der Bestätigung werden folgende Kosten zur Zahlung fällig.
Bis höchstens 2 Wochen vor Reise-Antritt: CHF 250.-
Weniger als 2 Wochen vor Reise-Antritt: 100% des Rechnungsbetrages
Unterhalt
Der Mieter verpflichtet sich, den Wagen sorgfältig zu fahren und Oel, Wasser sowie Reifendruck regelmässig zu kontrollieren.
Verbrauchter Treibstoff geht zu Lasten des Mieters.
Reinigung
Das Wohnmobil muss Besenrein zurückgebracht werden.
Für stark verschmutzte Fahrzeuge wird dem Mieter die Reinigung des Fahrzeuges nach Aufwand verrechnet.
Ansprechpersonen
Während der Geschäftsöffnungszeiten von Montag-Freitag 07:30 Uhr – 17:30 Uhr
Lyssach – Ladina Knüsel: 034 448 00 01
Langenthal – Ronny Künzi 062 919 13 02
Pannenhilfe, Mobilitätsversicherung
Bezüglich Mobilitätsversicherung gelten die Bedingungen der Totalmobil-Versicherung.
Tel. Totalmobil! Helpline 0041 (0)848 024 365.
Versicherungen
Haftpflicht
Es besteht eine Haftpflichtversicherung zur Deckung aller gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber dem Halter oder Fahrer des Fahrzeuges für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb des Mietfahrzeuges verursacht werden.
Pro Schadenfall gehen CHF 1’000.- Selbstbehalt zu Lasten des Mieters.
Bei grobfahrlässigem Verhalten des Fahrers wird dieser der Versicherung gegenüber regresspflichtig.
Kasko
Es besteht eine Kaskoversicherung zur Deckung sämtlicher Schäden (Karosserie und Chassis) am Mietfahrzeug.
Pro Schadenfall gehen CHF 1’000.- Selbstbehalt zu Lasten des Mieters.
Besteht seitens der Versicherung nur teilweise Deckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens.
Von der Versicherung sind ausgeschlossen:
Beschädigungen am Dach / im Dachbereich / Markise des Fahrzeuges. Beschädigungen an der Polsterung und Innenverkleidung.
Beschädigungen durch Fahren mit offener Schiebetüre, Heckklappe und Aufstelldach oder durch sonstiges grobfahrlässiges Verhalten.
Unfall
Bei einem Unfall ist mit den beteiligten Personen ein Unfallprotokoll zu erstellen. Bei grösseren Sach- oder Personenschäden (Verletzungen) und bei Diebstahl des Mietfahrzeuges hat der Mieter unbedingt auf der Erstellung eines Polizeirapportes zu bestehen. Es darf keine schriftliche oder mündliche Schadensanerkennung durch den Mieter oder Fahrer erfolgen.
Haftungsausschluss
Eine Haftung der Vermieterin wird für sämtliche Schäden wegbedungen, insbesondere jedoch:
Wird das Fahrzeug infolge Unfall, Feuer, Diebstahl od. Defekt nicht auf den Termin abgeliefert, kann die Garage Gautschi AG nicht haftbar gemacht werden.
Für einen Unterbruch oder eine nicht Weiterführung des Urlaubs, wegen Unfall, techn. Defekt oder Diebstahl oder Elementarschäden kann die Garage Gautschi AG nicht haftbar gemacht werden.
Reparaturen
Grobfahrlässige Beschädigungen, die während der Mietdauer verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Die Ausführung einer Reparatur ist der Vermieterin zu melden und darf nur bei der von ihr bestimmten Werkstätte durchgeführt werden. Im Ausland ist eine offiziell anerkannte Markenvertretung aufzusuchen.
Kaution
Die Kaution kann vom Vermieter für offene Posten bei der Fahrzeugrückgabe direkt eingesetzt werden.
Z.B.: Mehrkilometer, Treibstoffkosten, Selbstbehalt u.v.m.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Langenthal anerkannt.
Sonstiges
Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet, Ausnahmebewilligungen müssen angefragt werden.
März 2017
